Wirtschaftsmediation Hannover
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FAQ

 

1. Was ist Mediation?

2. Wie lange dauert eine Mediation?

3. Was kostet eine Mediation?

4. Ist eine Mediation möglich, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren läuft?


1. Was ist Mediation?

Mediation ist ein faires Verfahren zur Konfliktlösung.

                                         

In diesem freiwilligen, außergerichtlichen Verfahren behalten die Parteien weitesgehende Kontrolle über die Termingestaltung bzw. Zeitbedarf, über Kostenvolumen und über Handlungs- und Entscheidungsmacht in der Hand.

Der Mediator, als neutrale Person, unterstützt die Parteien darin die Streitfragen eigenverantwortlich zu regeln und die einvernehmliche Lösung am Ende in einer verbindlichen Vereinbarung festzuhalten. Der Mediator trifft keine Entscheidungen, die Parteien bleiben anwaltlich beraten. Transparenz, Vertraulichkeit und Ergebnisoffenheit sind weitere Kernpunkte in einer Mediation.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.co-mediatoren.de  oder beim BMWA.

 
2. Wie lange dauert eine Mediation?

Es hängt vom Einzelfall und der Termingestaltung der Beteiligten ab. Erfahrungsgemäß werden ein Großteil der Mediationen innerhalb von 6 Wochen bzw. nach 10 Stunden abgeschlossen.

 
3. Was kostet eine Mediation?

Es hängt vom Einzelfall und der Notwendigkeit von zusätzlichen Beratungs- bzw. Gutachterkosten ab.

Der Mediationsauftrag zwischen den Parteien und dem Mediator regelt den Studensatz und ggf. eine feste Stundenanzahl. Die Kosten werden i.d.R. von jeder Partei zu gleichen Anteilen getragen. Die Rechtsberatung während des Mediationsverfahrens trägt jede Partei selbst. Über die Aufteilung der Kosten für zusätzliche Gutachten, Steuerberaterleistungen oder ähnliches entscheiden die Parteien gemeinsam, einvernehmlich.

 
4. Ist eine Mediation möglich, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren läuft?

Ja, der Einstieg in die Mediation ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Ist bereits ein Verfahren anhängig, so wird dies i.d.R. für die Dauer des Mediationsverfahrens zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, wird das Gerichtsverfahren im Anschluss unter Einbeziehung des Mediationsergebnisses formell zum Abschluss gebracht.
Der Mediator steht weder im laufenden noch in späteren Gerichtsverfahren als Zeuge zur Verfügung.

 




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